Wednesday 14 November 2007

die Menscherechtsverletzungen

Die Verletzung meiner angeblichen Menschenrechte beinhaltet folgende Artikel und Absätze:

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


Für alle hier von mir aufgeführten Menschenrechtverletzungen ist die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich auch wenn man heute als europäische Gemeinschaft (Hollamd und Spanien – aber menschenaus ganz Europa) gegen mich bzw. meine angeblichen Menschenrechte handelt.

Alle hier von mir aufgeführten Menschenrechtverletzungen kann ich belegen und/oder glaubhaft beschreiben.

Da die Anzahl der von mir aufgeführten Artikel sehr unwahrscheinlich scheint, erwähne ich ich einmal ansatzweise, dass ich u.a. in massenhaft kinderheimen aufgewachsen bin wo kinder von staatlichem Personal körperlich, seelisch sowie sexuell misshandelt wurden. Wie man mich mit 15 jahren ins Gefängnis nach Tübingen für Erwachsene gesperrt hat. Wie Proffessoren mich als jemanden ohne schädliche Neigungen begutachtet haben und ich daraufhin mit richterlicher Anordnung nach Bremen ins Heim gesteckt wurde, was ausschliesslich aus schädlichen Neigungen bestand. Oder dass man mir aus Neid und Missgunst vor ca.16 jahren in der Stadt Koblenz vor über 100 Zeugen den Schädel zertrümmert hat. – 100 Zeugen, die alle Angst haben vor Gericht auszusagen und sich bei mir nachträglich teilweise entschuldigt haben – dass man mich daraufhin von Mafia und gerichtlichen Organen einerseits zur Anzeige aufgefordert hat und andererseits bedroht hat diese wieder rückgängig zu machen. Wie man mich deswegen dann anstelle von Reha (Schädelbruch) wegen einer Vergewaltigung, die ich nie begangen habe in Untersuchungshaft gesperrt hat nachdem der Richter sich bei mir vergewissert hat, dass die Anzeige wegen des Schädelbruchs noch steht. (Bei der mir damals vorgeworfenen Vergewaltigung, geht es um meine Ex-Freundin, Sandra Strothmann aus Koblenz, die sich damals in der Jugendschutzhilfe befand, in einer eigenen Wohnung, weg von ihrem Stiefvater, da es von ihm wohl sexuelle Übergriffe ihr gegenüber gab - zumindest hat sie mir damals davon berichtet, wobei ich nicht tiefer nachgefragt habe - )

Wie Zahnärzte mir in den deutschen Gefängnissen Löcher in gesunde Zähne gebohrt haben und gesunde Zähne willkürlich abgebrochen haben.

Ich kann auch erzählen wie man ein Folterbett im keller des koblenzer Gefängnisses gegen mich benutzte…

Wie ich 19.5 monate ohne haftprüfung 10 mon ohne Rechtsanwalt nicht freikam obwohl ich die Anzeige wegen des Schädelbruchs zurückzog. Wie gleiche Staatsanwältin sich als erfolgreichste Staatanwältin von Rheinland-Pfalz feiern lies, wärend andere dafür zahlten. Dass man mich erpresst hat für den Staat zu arbeiten. Wie man mich erpresst hat meine Berufung gegen die angebbliche Vergewaltgung auf das Strafmass zu begrenzen.

Wie die stadt Koblenz in der gleichen Zeit meine Grossmutter für eine Testamentsänderung unterrichtete, dass ich unbekannt verzogen ware (obwohl man mich illegal in Haft hielt, und ein Rechtanwalt dafür sorgte, dass sie mich aus diesem Grund aus dem Testament herausnimmt und 120.000 DM einer allgemeinnützigen Organization spendet – also dem _Staat.

Wie man mich bei einer späteren Haft, die ich absitzen musste, da ein ganzes Polizeirevier mich zusammengeschlagen hat und ich die Bewährung, die ich dafür bekam, nicht anerkannte sonder in Berufung ging, mit androhung von polizeilicher Gewalt innerhalb des Gefängnisses, zwang eine Speichelprobe abzugeben und ein Papier zu unterschreiben, wo draufstand, dass ich wegen der oben angesprochenen Vergewaltigung rechtskräftig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Wie ich vor und nach meiner “Freilassung” bis heute psychisch terrorisiert werde. Wie ich immer wieder für erfundene oder straftaten anderer in Haft genommen wurde.

Dass ich ein inoffizielles Arbeitsverbot habe. Wie man meine Arbeit bzw. mein ganzes Leben, alles was ich tue sabotiert…..

Fortsetzung folgt….

1 comment:

Unknown said...

Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023 ) stellt fest:

"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".


Walter Keim
Familienrechte: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/familienrecht.htm